Teil 1: Direktbuchungen
Sehr geehrter Kunde,
zu einer optimalen Durchführung der Dienstleistung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ – und uns – der Firma Firmenevents Schweiz, Baarerstrasse 21, 6300 Zug, nachstehend „Firmenevents Schweiz“ – zustande kommenden Vertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Buchung der Angebote der Firma Firmenevents Schweiz entsprechend der Programmausschreibung und unter Geltung der hier vorliegenden AGBs kann durch den Kunden mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (meist per E-mail) von Firma Firmenevents Schweiz an den Kunden, bzw. den Programmvermittler oder Gruppenauftraggeber zustande.
1.3 Soweit die Buchung weitere Reiseteilnehmer einschliesst, haftet der Buchende auch für die Erfüllung des Vertrages oder weitere entstehende Ansprüche durch die Mitreisenden gegenüber der Firma Firmenevents Schweiz.
1.4 Bei Anmeldungen von Schulklassen, Gruppen, Vereinen, Firmen, Institutionen, Behörden oder sonstigen Personenmehrheiten haften der Anmeldende und nach Massgabe der Ziffer 1.3.
2. Anzahlung
2.1 Die Anzahlung beträgt 50% der gebuchten Leistungen. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist verfällt Ihr Buchungsanspruch. Es besteht in diesem Fall keinerlei Haftung des Veranstalters für entstandene Kosten.
2.2 Buchungen, die ohne Anzahlung gemacht werden, können evtl. bei hoher Nachfrage nicht berücksichtigt werden. Es besteht in diesem Falle keinerlei Haftung der Firma Firmenevents Schweiz für entstandene Kosten.
3. Bezahlung
Spätestens 4 Wochen vor Antritt sind die bestellten Leistungen, abzüglich der Anzahlung in bar oder mit Banküberweisung auf unser Konto zu überweisen.
4. Rücktritt
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten/ die Reise stornieren. Die Rücktrittserklärung/Stornierung muss schriftlich erfolgen.
4.2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird pauschal anhand des Buchungspreises bemessen, wobei hier bereits die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie das, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich erworben werden kann, Berücksichtigung findet.
Die Stornogebühren entstehen in folgender Höhe:
Bis 30 Tage vor Antritt: 50 % des Buchungspreises
Ab 29. Tag bis 5. Tag vor Antritt: 75 % des Buchungspreises
Ab 5. Tag bis 2. Tag vor Antritt: 90 % des Buchungspreises
1 Tag vor Antritt oder bei Nichterscheinen: 100 % des Buchungspreises
4.3 Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass die Entschädigung bei Berücksichtigung des Reisepreises unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, niedriger ist als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen oder überhaupt nicht entstanden ist.
4.4 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vereinbarten Pauschalbeträgen eine konkrete Entschädigung zu fordern, welche nicht über den geschuldeten Reisepreis hinausgeht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5 Die vorstehenden Regelungen sind unabhängig vom Grund der Stornierung. Insbesondere gilt dies für die am Antrittstag vorherrschenden Wetterverhältnisse. Hierzu wird auf die besonderen Regelungen der Ziffer 5 dieser AGB verwiesen.
4.6 Aufgrund der vorstehenden Regelungen wird dem Buchenden dringend der Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung empfohlen.
5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
5.1 Firma Firmenevents Schweiz kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen.
Alle Reisen, Touren und Angebote werden von Firma Firmenevents Schweiz daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.
5.2 Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.
5.3 Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.
5.4 Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschliesslich die Verhältnisse am Leistungsort massgeblich.
5.5 Outdoor Aktionen, welche wegen riskanten Wetterverhältnissen von Firma Firmenevents Schweiz nicht durchgeführt werden können, werden mit einem Alternativprogramm am gleichen Tag oder zu einem vom Veranstalter genannten Termin durchgeführt.
5.6 Wenn aufgrund von Sturm-/Unwetterwarnung und zusätzlicher Einschätzung unseres Personals und/oder anderer Gefahren das gebuchte Programm nicht durchführbar ist wird die Durchführung Ihres gebuchten Programms auf einen anderen Zeitpunkt verschoben.
Weiter bieten wir Ihnen an ein alternatives Erlebnispädagogisches Ersatzprogramm mit Ihnen durchzuführen.
Bereits geleistete Zahlungen können nicht rückerstattet werden.
6. Leistungsverpflichtung von Firma Firmenevents Schweiz
6.1 Die Leistungsverpflichtung von Firma Firmenevents Schweiz ergibt sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung – bei Gruppenreisen aus dem Vertrag oder der Buchungsbestätigung an den Gruppenauftraggeber – in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Programmausschreibung unter Massgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
6.2 Leistungsträger, Reisebüros und insbesondere der Gruppenauftraggeber und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sind von Firma Firmenevents Schweiz nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Firma Firmenevents Schweiz oder die Buchungsbestätigung, bzw. die mit dem Gruppenauftraggeber getroffenen Vereinbarungen, hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abändern.
7. Rücktritt und Kündigung durch Firma Firmenevents Schweiz
7.1 Firma Firmenevents Schweiz kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit
a) Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstossen, die von der Tourenbegleitung oder sonstigen Beauftragten von Firma Firmenevents Schweiz aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden
b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, bzw. der Reise nicht nachkommen
c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstossen oder Anweisungen nicht beachten.
7.2 Kündigt Firma Firmenevents Schweiz, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis.
7.3 Die Mitarbeiter, Tourenbegleiter und Betreuer von Firma Firmenevents Schweiz sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Firma Firmenevents Schweiz wahrzunehmen.
7.4 Es besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung wenn Kunden Alkohol konsumiert haben. Hierbei gelten bei unseren Angeboten die 0/Null Promillegrenze. Es besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung, wenn einzelne Teilnehmer Alkohol konsumiert haben oder aufgrund anderer Auffälligkeiten nicht zur sicheren Durchführung imstande sind.
8. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen
8.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung gemäss Ziffer 7.1 dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
8.2 Im Bereich der Kanutouren und Flossbauaktionen besteht Schwimmwestentragepflicht. In Wasserhöhlen sind nur Schwimmer zugelassen. Bei Bogenschiessaktionen sind die gegebenen Schutzausrüstungsgegenstände ratsam aber nicht Pflicht.
8.3 Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend der Regelung unter Ziffer 8.4 dieser AGBs.
8.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
8.5 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
8.6 Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus/Flösse während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. Die (Sicherheits-) Einweisungen bei den jeweiligen Aktionen sind zu befolgen.
8.7 Der Teilnehmer hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder (insb. Naturschutzgebiete und Freibäder) zu beachten. Anordnungen im Bereich der Kanutouren zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.
8.8 Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren auf befahrenen Flüssen ist grundsätzlich streng verboten.
8.9 Im Bereich der Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschliessliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben.
8.10 Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.
8.11 Der Reisende haftet gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von Firma Firmenevents Schweiz oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
8.12 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen (oder den gänzlichen Verlust von) an den Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von Firma Firmenevents Schweiz oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.13 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 10.1 bis 10.9, dem Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmassnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Firma Firmenevents Schweiz oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
8.14 Bei Gruppen haftet die Firma/Institution nach Massgabe von Ziffer 10.13 gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer stammt.
9. Haftung von Firma Firmenevents Schweiz, Kosten von Rettungseinsätzen
9.1 Firma Firmenevents Schweiz gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. Firma Firmenevents Schweiz haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder –Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Die vertragliche Haftung von Firma Firmenevents Schweiz, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden von Firma Firmenevents Schweiz weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Firma Firmenevents Schweiz für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3 Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen so haben der Teilnehmer, bzw. der Gruppenauftraggeber die hierfür anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen und Firma Firmenevents Schweiz von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt
nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von Firma Firmenevents Schweiz schuldhaft verursacht wurden.
10.4 Firma Firmenevents Schweiz haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von Firma Firmenevents Schweiz oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde. Das Mitnehmen von Wertgegenständen (Handys, Geldbörsen, Uhren) auf unsere Outdoor Touren wird von Firma Firmenevents Schweiz nicht empfohlen (auch nicht in, bei richtigem Gebrauch, wasserdichten Tonnen/Säcken). Für Schäden oder Verlust übernimmt Firma Firmenevents Schweiz R keine Haftung.
10. Verjährung, Abtretungsverbot
10.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Firma Firmenevents Schweiz, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und Firma Firmenevents Schweiz Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder Firma Firmenevents Schweiz die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Reisende kann Firma Firmenevents Schweiz nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Firma Firmenevents Schweiz gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Firma Firmenevents Schweiz massgebend.
Ihre Haftung
Sie haften für die Ihnen überlassenen Ausrüstungsgegenstände. Schäden, die über den normalen Verschleiss hinausgehen wie z.b. Bruch und Verlust, gehen zu Ihren Lasten. Bei einer Gruppe haften im Schadensfall alle Beteiligten als Gesamtschuldner.
Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Strassensperrung, Unfall ect.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals ist immer Folge zu leisten.
Bei von uns vermittelten und gebuchten Leistungen, die Sie mit einem unserer Partner durchführen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerfirma.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Firmenevents Schweiz. – Zusatz für Firmenkunden
Die Firma Firmenevents Schweiz bietet diverse Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter an. Zwischen dem Kunden und der Firma Firmenevents Schweiz kommt ausschliesslich ein so genannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich die Firma Firmenevents Schweiz verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäss und sorgfältig vorzunehmen. Ein Reisevertrag kommt hingegen ausschliesslich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Reiseveranstalter zustande.
1.) Abschluss des Vertrages
Die Firma Firmenevents Schweiz leitet die Reisewünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch die Firma Firmenevents Schweiz kommt der Reisevertrag mit diesem Veranstalter zustande. Dem Reisevertrag und der Reiseleistung liegen ausschliesslich die Vertragsbedingungen des Veranstalters sowie die Leistungsbeschreibungen des Veranstalters zugrunde. Es gelten ausschliesslich die Reise- und Leistungsbeschreibungen wie sie vom Veranstalter in der Originalsprache – Deutsch (und teilweise Englisch) dargestellt sind. Sonderwünsche stellen ausschliesslich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme in der Reisebestätigung. Verträge, bei denen die Firma Firmenevents Schweiz selbst Reiseveranstalter ist, kommen mit der Buchungsbestätigung der Firma Firmenevents Schweiz zustande.
2) Anzahlung
Auch wenn der Veranstalter keine oder nur eine geringe Anzahlung fordert, so hat her Kunde der Firma Firmenevents Schweiz mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung in der Regel i.H.v. 50% des voraussichtlichen Reisepreises zu leisten, spätestens nach Erhalt der Bestätigung der gewünschten Reiseleistungen durch die Firma Firmenevents Schweiz
3) Bezahlung des (Rest-) Reisepreises
Der Rest des Reisepreises ist je nach Bedingungen des entsprechenden Veranstalters i.d.R. 4-6 Wochen vor Beginn der Reise zu entrichten. Die Zahlung kann nur in gesicherter Form vorgenommen werden, also per Banküberweisung, in bar oder per Kreditkarte jeweils in Höhe der garantierten Summe. Nach Eingang des vollständigen Reisepreises werden dem Kunden die Reiseunterlagen, wenn vorhanden, des entsprechenden Veranstalters i.d.R. 1-2 Wochen vor Reisebeginn ausgehändigt.
4) Rücktritt von der gebuchten Reise
Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschliesslich aus den jeweiligen Konditionen des Veranstalters. Die Firma Firmenevents Schweiz hat auf die Höhe dieser Entschädigungen keinen Einfluss. Für den angefallenen Vermittlungsaufwand ist die Firma Firmenevents Schweiz berechtigt, zusätzlich eine Aufwandspauschale
i. H. v. bis zu der Hälfte (50 %) der geleisteten Anzahlung zu berechnen. Die Leistung der Firma Firmenevents Schweiz liegt hier in der Vermittlung der Reise.
Bei einem Rücktritt von Reisen, die durch die Firma Firmenevents Schweiz selbst erbracht werden, sind Stornogebühren in Höhe des Reisepreises abzgl. der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen zu bezahlen.
5) Leistungen verschiedener Veranstalter
Wird die Firma Firmenevents Schweiz vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Reiseveranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit der Firma Firmenevents Schweiz nicht zustande, auch wenn die einzelnen Reiseleistungen auf einer gemeinsamen Rechnung der Firma Firmenevents Schweiz aus Verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. Die Firma Firmenevents Schweiz ist ausschliesslich Vermittler jeder einzelnen Reiseleitung mit Ausnahme der in der Präambel benannten Reiseleistungen.
Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können, da bei einer evtl. Schlechtleistung eines Veranstalters dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein wird, nicht jedoch der insgesamt für die Reise angewendete Betrag, der naturgemäss deutlich höher liegen wird.
6) Reiseversicherung
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittkostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sind Versicherungen bei Pauschalreisen bereits im Leistungspaket inbegriffen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung spätestens 14 Tage nach Bestätigung der Buchung abgeschlossen werden muss.
7) Haftung
Die Firma Firmenevents Schweiz haftet ausschliesslich für die zu erbringenden Leistungen, die ordnungsgemässe Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Kunde wird darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus auch Ansprüche spätestens 1 Monat nach verträglich vorgesehener Ende der Reise beim Veranstalter unter Angabe der aufgetretenen Mängel anzumelden sind. Die Schriftform mit Zustellnachweis wird empfohlen. Die Haftung der Firma Firmenevents Schweiz im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
Für Reiseleistungen, die durch die Firma Firmenevents Schweiz selbst geleistet werden, ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen (§ 651 h BGB).
8) Gerichtsstand
Der Reisende kann die von der Firma Firmenevents Schweiz vermittelten Veranstalter nur an deren Sitz verklagen. Der Reisende kann die Firma Firmenevents Schweiz nur im Rahmen ihrer Rolle als Vermittler von Reiseleistungen für verschiedene Veranstalter nur an deren Sitz verklagen. Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich diese Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht als Recht des Sitzes der Firma Firmenevents Schweiz vereinbart.
Der Gerichtsstand für gegen die Firma Firmenevents Schweiz gerichteten Klagen ist Zug.
9) Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Geschäftsbesorgungsverträge hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsbesorgungsverträge zur Folge.
Teil 2: Buchungsvermittlungen
1. Regelungsgegenstand
Die Webseite unter der URL https://www.firmenevents-schweiz.ch/ wird von Firmenevents Schweiz, Baarerst 21, 6300 Zug, Schweiz zur Verfügung gestellt.
Die Webseite ist ein Online-Portal, auf dem Vorschläge von Events/Touren angeboten werden. Firmenevents Schweiz hilft Ihnen dabei, einen für Sie passenden Event bzw. eine für Sie passende Tour zu buchen. Firmenevents Schweiz selbst bietet keine Touren an und wird somit selbst nicht Vertragspartner der Verträge über die Durchführung der Tour bzw. des Events. Somit wird der Hauptvertrag ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Event-, Reiseveranstalter sowie den Nutzer geschlossen. Diesbezüglich übernimmt Firmenevents Schweiz lediglich die Kontaktaufnahme mit dem Event-, Reiseveranstalter und die Datenübermittlung, um ein Rechtsgeschäft zustande kommen zu lassen.
Die jeweiligen Event-, Reiseleistungen werden vom Event-, Reiseveranstalter erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Event-, Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das explizite Angebot übermittelt Ihnen (dem Nutzer/Kunden/Webseitenbesucher) der Event-, Reiseveranstaltet, ebenso wie weitere Reiseunterlagen.
2. Vertragsschluss
Durch die Kontaktaufnahme des Nutzers/Webseitenbesuchers mit Firmenevents Schweiz über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Kontaktaufnahmeformulare, entsteht noch kein verbindlicher Vertrag.
Zwischen dem Nutzer/Webseitenbesucher und Firmenevents Schweiz entsteht lediglich ein kostenloser Dienstleistungsvertrag zur Beratung, welcher Event-, Reiseveranstalter einen geeigneten Event anbietet. Im Rahmen der Durchführung entsteht keinerlei Haftung und Mitwirkung von Firmenevents Schweiz.
Firmenevents Schweiz sucht einen entsprechenden Event-, Reiseveranstalter. Die Daten müssen hierbei dem Event-, Reiseveranstalter also dem Vertragspartner von Firmenevents Schweiz weitergegeben werden, welcher die Leistungen, welche gewünscht werden, anbietet. Das Rechtsgeschäft über die Reise kommt zwischen dem Event-, Reiseveranstalter und dem Nutzer/Webseitenbesucher/Kunden zustande. Für die Vermittlungsleistung bestehen Verträge zwischen den Event-, Reiseveranstaltern und Firmenevents Schweiz. Der Nutzer/Webseitenbesucher hat somit nicht mit zusätzlichen Rechnungen für die Vermittlungsleistung durch Firmenevents Schweiz zu rechnen.
3. Leistungen
3.1 Wie bereits in Ziff. 1 erwähnt hilft Firmenevents Schweiz Ihnen dabei ein, für Sie passenden Event bzw. eine für Sie passende Tour zu buchen. Die Event-, Reiseveranstalter sind hierbei verpflichtet, die erhaltenen Daten entsprechend Datenschutzkonform zu verarbeiten. Die Event-, Reiseveranstalter kontaktieren dann den Kunden mit einem entsprechenden Angebot. Insbesondere enthält das Angebot des Event-, Reiseveranstalters Informationen zu:
– Ort und Zeitpunkt der Tour/des Events
– verfügbare Plätze
– eventuell zu beachtende Sicherheitshinweise
– Endpreis der Tour/des Events inklusiver alle Preisbestandteile
3.2 Die Event-, Reiseveranstalter sind weiterhin verpflichtet, den Nutzern die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht. Ergänzend sollen die Angebote Informationen dazu enthalten, wie der Reiseveranstalter – sollte ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht bestehen – mit Stornierungswünschen von Nutzern verfährt.
3.3 Ihre Daten zur Kontaktaufnahme erhält unser Partner erst sofern alle nötigen Informationen aufgenommen wurden, um einen Event zu planen, welches Ihren wünschen entspricht. Sehen Sie auch hierzu unsere Datenschutzrichtlinien.
3.4 Firmenevents Schweiz stellt seinen Nutzern/Webseitenbesuchern die Möglichkeiten zur Verfügung, verschiedene Eventaktivitäten zu suchen und für sich zu entdecken. Ab der Kontaktaufnehme des Event-, Reiseveranstalters mit einem entsprechenden Angebot haftet Firmenevents Schweiz für diesen zustande kommenden Event/Reisevertrag nicht.
3.5 Zwischen dem Nutzer/Webseitenbesucher und Firmenevents Schweiz entsteht lediglich ein kostenloser Dienstleistungsvertrag zur Beratung, welcher Event-, Reiseveranstalter ein geeigneter Event anbietet. Im Rahmen der Durchführung entsteht keinerlei Haftung und Mitwirkung Seitens Firmenevents Schweiz. Verträge über die Erbringung von geführten Touren bzw. über die Erbringung von Reiseleistungen kommen jeweils zwischen dem Nutzer und dem Event-, Reiseveranstalter zustande.
3.6. Für Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen ist der Event-, Reiseveranstalter zuständig. Hierfür sehen Sie bitte die AGB´s des Event-, Reiseveranstalters ein.
4. Annahme des Angebotes eines Events/Tour/Unterkunft
Das Event, die Tour, die Unterkunft buchen Sie direkt über das zugesendete Angebot des Event-, Reiseveranstalters. Nach Annahme des Angebotes ist zwischen dem Nutzer/Kunden und dem jeweiligen Event-, Reiseveranstalter ein wirksamer Vertrag zustande gekommen (Siehe Ziff. 2).
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Firmenevents Schweiz ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem jeweiligen Event-, Reiseveranstalter. Es gibt keine Mitwirkungspflicht Seitens Firmenevents Schweiz.
6. Rücktritt
Jeder Event-, Reiseveranstalter ist verpflichtet, im Rahmen seines Angebotes Stornierungsbedingungen vorzuhalten, welche der Nutzer/Kunde vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen kann. Mit der Buchung einer Tour/eines Events erklärt sich der Nutzer gegenüber dem jeweiligen Event-, Reiseveranstalter mit der Geltung der jeweiligen Stornierungsbedingungen einverstanden. Auch hierbei existiert keine Mitwirkungspflicht Seitens Firmenevents Schweiz.
7. Haftung, Haftungsbeschränkungen
Firmenevents Schweiz haftet nicht dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zwischen dem Kunden und Firmenevents Schweiz entsteht lediglich ein kostenloser Dienstleistungsvertrag zur Beratung, welcher Event-, Reiseveranstalter ein geeignetes Event anbietet.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Schweiz.
8.2. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 6300 Zug.
8.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.